Rechtsbehelfe
Widerspruch gegen Bescheide des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Oberes Fichtelnaabtal
Wenn Sie einen Bescheid des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Oberes Fichtelnaabtal erhalten haben und Sie sind damit nicht einverstanden, können Sie dagegen einen Rechtsbehelf einlegen. Jeder Bescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, aus der hervorgeht, ob Sie einen Widerspruch bei dem Zweckverband zur Wasserversorgung Oberes Fichtelnaabtal einlegen können oder / und eine Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden kann und welche Frist Sie dafür einzuhalten haben.
Eine Klage zum Verwaltungsgericht kann (nach derzeitiger Rechtslage) nur schriftlich beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung auch ein Widerspruch zugelassen ist, ist dieser im Regelfall ebenfalls schriftlich bei dem Zweckverband zur Wasserversorgung Oberes Fichtelnaabtal einzulegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den Widerspruch elektronisch unter der E-Mail-Adresse einzureichen, sofern dieser mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unzulässig.