Navigation überspringen und zum Inhaltsbereichzur Unternavigation
Zweckverband zur Wasserversorgung Oberes Fichtelnaabtal
  • Startseite
  • Über uns
    •  
    • Geschichte/Maßnahmen
    • Vorstand
    • Ansprechpartner
    • Öffnungszeiten
    • Rechtsbehelfe
    • Downloads
    •  
  • Mitgliedsgemeinden
  • Satzungen
  • Anfahrtsplan
  • Kontakt
 
Bannerbild
 
Aktuelles
  • Kundeninformation für Erdung bzw. Potenzialausgleich

    13.03.2024

     
[ mehr ]
Sie erreichen uns

Störungs-Telefonnummer:
09236/1200
(Tag und Nacht Anrufbeantworter)

 
 
  1. Start
  2. Rechtsbehelfe
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Rechtsbehelfe

Widerspruch gegen Bescheide des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Oberes Fichtelnaabtal

 

Wenn Sie einen Bescheid des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Oberes Fichtelnaabtal erhalten haben und Sie sind damit nicht einverstanden, können Sie dagegen einen Rechtsbehelf einlegen. Jeder Bescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, aus der hervorgeht, ob Sie einen Widerspruch bei dem Zweckverband zur Wasserversorgung Oberes Fichtelnaabtal einlegen können oder / und eine Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden kann und welche Frist Sie dafür einzuhalten haben.

 

 

zurück
  • Senden
  • Drucken
  • nach oben
 
 
 
Schriftgröße:
normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 
Startseite   |   Login   |   Datenschutz   |   Impressum
Bayern vernetzt