Stellenausschreibung im Ausbildungsberuf "Fachkraft für Wasserversorgungstechnik"
S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g (Ausbildungsberuf)
Der Zweckverband zur Wasserversorgung Oberes Fichtelnaabtal versorgt ca. 5.700 Einwohner
mit Trinkwasser und sucht zum 01.09.2023 eine(n) Auszubildende(n) für den Ausbildungsberuf
„Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d)“.
Die Ausbildungsdauer erstreckt sich auf 3 Jahre. Die Ausbildungsstätte für die fachliche Ausbildung (praktischer Teil) ist das Wasserwerk in Mehlmeisel. Die theoretische Ausbildung erfolgt hauptsächlich im Blockunterricht in Lauingen.
Gegenstand der Berufsausbildung sind u.a.:
- Grundlagen der Maschinen- und Verfahrenstechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
- Zusammenhänge der Wasserwirtschaft erkennen
- Verfahren der Wassergewinnung, -förderung und -speicherung sowie die Bedienung von
wasserwirtschaftlichen Anlagen
- Wasserbeschaffenheit und -aufbereitung
- Wasseruntersuchungen
- Dokumentation
- Trinkwasserschutz und Kundenanlage
Wir erwarten von Ihnen
• Einen guten qualifizierenden Mittelschulabschluss oder den mittleren Schulabschluss
• Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
• Belastbarkeit, gute Umgangsformen sowie Kontakt- und Teamfähigkeit
• Zuverlässigkeit
• Lernbereitschaft
Wir bieten Ihnen
• Eine interessante, dreijährige Ausbildung
• Eine attraktive Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD-BBiG, einschließlich der Sozialleistungen des
öffentlichen Dienstes
• Ein gutes Arbeitsklima
• Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung besteht die Möglichkeit einer Übernahme in ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis
Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, beruflicher Werdegang, Zeugnisse etc.) richten Sie bitte bis spätestens 31. Oktober 2022 an den
Zweckverband zur Wasserversorgung
Oberes Fichtelnaabtal
- Personalstelle -
Max-Reger-Str. 7
95682 Brand
Alternativ können Bewerbungsunterlagen im PDF-Format per E-Mail an:
mit dem Betreff „Bewerbung Ausbildung“ gerichtet werden.
Schwerbehinderte Bewerber/ innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich. Bitte reichen Sie daher keine Originale ein.
Reisekosten anlässlich eines möglichen Vorstellungsgespräches werden nicht übernommen.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Herr Verbandsvorsitzender und Erster Bgm. Peter König unter der Telefonnummer 09234/991350 oder Geschäftsstellenleiter Thomas Prechtl unter der Telefonnummer 09236/1200.
Datenschutzhinweise
im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren
gemäß Art. 13 Abs. 1 DSGVO
Wir nehmen den Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung persönlicher Daten sehr ernst. Daher berücksichtigen wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in unseren Geschäfts- und Verwaltungsprozessen.
Wir erheben und verarbeiten die persönlichen Daten unserer Bewerberinnen und Bewerber gemäß den europäischen und deutschen gesetzgeberischen Bestimmungen. Hierzu zählen auch alle Bewerber für Ausbildungs- und Praktikantenstellen. Daher informieren wir als verantwortliche Stelle nachfolgend darüber wie, zu welchem Zweck und auf Grund welcher Rechtsgrundlage wir personenbezogene Daten verarbeiten, die wir im Rahmen unseres Bewerbungsverfahrens erheben.
1. Angaben zum Verantwortlichen
Zweckverband zur Wasserversorgung Oberes Fichtelnaabtal,
Max-Reger-Str. 7, 95682 Brand
Telefon: 09236/1200 E-Mail-Adresse:
Telefax: 09236/6279 Internet-Adresse: www.wzv-fichtelnaabtal.de
2. Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten
Thomas Prechtl
E-Mail-Adresse:
Telefon und Fax wie oben
3. Zweck und Rechtsgrundlage der personenbezogenen Daten
Die Datenerhebung erfolgt zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b und, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h sowie Art. 88 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes vom 15.05.2018 (GVBl S.230)
4. Die personenbezogenen Daten werden dem Werkausschuss des Zweckverbandes als
Entscheidungsgremium vorgelegt.
5. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten in ein Drittland erfolgt nicht.